Die Terminvergabe erfolgt an den Vermieter, oder bei Wohnbaugesellschaften durch Aushang.
Bitte ermöglichen Sie uns unbedingt den Zugang zu Ihrer Wohnung während des gesamten angekündigten Terminzeitraumes.
Zum Termin müssen alle Geräte, die im Termin ausgeschrieben sind, frei zugänglich sein, sodass der Kundendiensttechniker seine Arbeiten daran ausüben kann.
Kammern und Schränke müssen vor dem Termin geräumt sein.
Unsere Kundendiensttechniker dürfen aus Haftungsgründen keine Gegenstände, Heizkörperverkleidung oder Möbel verrücken.
Sie sind an diesem Termin verhindert?
Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, um den Zutritt zu Ihrer Wohnung mit seiner Aufsicht zu ermöglichen.
Bei minderjährigen Kindern gehen unsere Kundendiensttechniker nur mit einer Begleitung in die Wohnung. Dies kann ein Nachbar sein.
Zeitliche Verschiebungen sind nie ganz auszuschließen. Sollten die Arbeiten früher beendet sein, wird der Monteur das Gebäude verlassen.