- Der angegebene Zeitraum des Termins ist die Zeit, in der Sie zuhause sein sollten, da der Ableser innerhalb dieses Zeitfensters eintreffen wird.
- Zu diesem Termin müssen alle Geräte, die im Termin ausgeschrieben sind, frei zugänglich sein.
- Unsere Ableser dürfen aus Haftungsgründen keine Gegenstände, Heizkörperverkleidung, Möbel etc. verrücken.
- Sie sind an diesem Termin verhindert?
Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, um den Zutritt zu Ihrer Wohnung mit seiner Aufsicht zu ermöglichen.
- Bei Minderjährigen dürfen unsere Ableser nur in einer Begleitung in die Wohnung. Dies kann z.B. ein Nachbar sein.
- Zeitliche Verschiebungen sind nie ganz auszuschließen. Sollten die Arbeiten früher beendet sein, wird der Ableser das Gebäude früher verlassen.
- Bei Fragen zur Abrechnung oder Ablesewerte kann Ihnen nur der Vermieter eine Auskunft geben.
- Terminverschiebungen sind beim 1. und 2. Termin nicht möglich, da es sich um einen Sammeltermin handelt.