- Die Terminvergabe erfolgt an den Vermieter, oder bei Wohnbaugesellschaften durch Aushang.
- Bitte ermöglichen Sie uns unbedingt den Zugang zu Ihrer Wohnung während des gesamten angekündigten Terminzeitraumes.
- Zum Termin müssen alle Geräte, die im Termin ausgeschrieben sind, frei zugänglich sein, sodass der Kundendiensttechniker seine Arbeiten daran ausüben kann.
- Kammern und Schränke müssen vor dem Termin geräumt sein.
- Unsere Kundendiensttechniker dürfen aus Haftungsgründen keine Gegenstände, Heizkörperverkleidung oder Möbel verrücken.
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Sie sind an diesem Termin verhindert?
Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, um den Zutritt zu Ihrer Wohnung mit seiner Aufsicht zu ermöglichen.
- Bei minderjährigen Kindern gehen unsere Kundendiensttechniker nur mit einer Begleitung in die Wohnung. Dies kann ein Nachbar sein.
- Zeitliche Verschiebungen sind nie ganz auszuschließen. Sollten die Arbeiten früher beendet sein, wird der Monteur das Gebäude verlassen.